Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen mit den Maßgaben der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.
Ursprünglich strebte das BMI eine ausschließliche Lichtbild-Aufnahme vor Ort in den Behörden an, um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen. Dieser Ansatz wurde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen für Fotografen und Fotofachhandel verworfen. Darüber hinaus strebte das BMI an, dass in den Behörden ausschließlich Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH zum Einsatz kommen. Der vom BMI behaupteten Notwendigkeit hierfür hat die überwiegende Mehrzahl der Experten in der Anhörung des Bundestags-Innausschusses widersprochen. Daraufhin wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen geändert. In der o.g. Beschlussempfehlung des Innenausschusses heißt:
„Die Gemeinden sollen nicht verpflichtet werden, Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei in den Antragsprozess einzubinden […]. Stattdessen sollen Gemeinden die freie Wahl haben, auch Geräte von privaten Anbietern verwenden zu können […].
Dies gilt sowohl für den klassischen Fotohandel als auch für private Anbieter von Lichtbildaufnahmegeräten wie Fotokabinen und Slef Service Terminals. Diese sollen weiterhin ihre Geräte in der Behörde aufstellen können, sofern sie entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen gemeinden getroffen haben.
Kommunen werden also auch in Zukunft nicht verpflichtet sein, Selbstbedienungsterminals bzw. Lichtbildaufnahmegeräte der Bundesdruckerei GmbH einzusetzen, sondern können alternativ weiterhin die innovativen und bewährten Produkte der privaten Anbieter zu verwenden. Die Unternehmen der Privatwirtschaft sind sehr zufrieden, dass ein Monopol des Staatsbetriebs verhindert wurde und werden in Zukunft ihren Interessen im vorwettbewerblichen Bereich durch die Gründung eines Verbandes Nachdruck verleihen.
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